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   BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19   

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https://dejure.org/2019,56762
BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19 (https://dejure.org/2019,56762)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2019 - 4 StR 74/19 (https://dejure.org/2019,56762)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 4 StR 74/19 (https://dejure.org/2019,56762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 265 Abs. 1 StPO; § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO
    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Erweiterung der Hinweispflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 2 Nr 3 StPO
    Hinweispflichten des Tatrichters in der Hauptverhandlung: Veränderung der Sachlage

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 27 StGB, § 6 Nr. 5 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, §§ 26, 27 StGB, § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, §§ 172, 174 GVG

  • Wolters Kluwer

    Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht; Beschränken der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts hinsichtlich der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht; Beschränken der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Hiernach bestehen Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, die Tatrichtung, die Person eines Beteiligten oder bei der Konkretisierung einer im Tatsächlichen ungenauen Fassung des Anklagesatzes (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 2019 - 1 StR 185/19, NStZ 2020, 97, 98; vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18, StV 2019, 818, 819 mwN).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07

    Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 7. August 2008 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 31.07.2018 - StB 4/18

    Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
    Dem steht nicht schon entgegen, dass es sich bei der in Rede stehenden Handlung der Angeklagten um keine täterschaftlich begangene Tat, sondern lediglich um eine Beihilfe handelt; denn "Täter' im Sinne dieser Vorschrift ist auch derjenige, der sich im Sinne der §§ 26, 27 StGB an einer fremden Straftat beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - StB 4/18 Rn. 17; Ambos in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 5 Rn. 6 und § 7 Rn. 32; Eser/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 3 Rn. 4a; Werle/Jeßberger in LK-StGB, 13. Aufl., § 7 Rn. 81 und § 5 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das neue Tatgericht wird die Verwirklichung einer Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) und einer Beihilfe zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, § 27 StGB) in den Blick zu nehmen haben sowie - soweit täterschaftliches Handeln in Rede steht - die Frage, ob auf die Auslandstat des ausländischen Angeklagten gemäß §§ 3 ff. StGB deutsches Strafrecht anwendbar ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19, juris Rn. 22 ff.).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Auch beim Betäubungsmittelhandel deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit eines Tatbeteiligten im Rahmen eines Gesamtgeschäftes schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 13.05.2020 - 1 StR 43/20; vom 04.12.2019 - 4 StR 74/19; und vom 13.02.2019 - 4 StR 22/19, jeweils m.w.N.).
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